Am 20. September 2024 fand in der AWO-Einrichtung Wildau von 9 bis 15 Uhr die Wahl des neuen Bewohnerschaftsrats statt. Die Wahl, die gemäß der Einrichtungsmitwirkungsverordnung vom 6. Februar 2012 durchgeführt wurde, ermöglichte den Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtung, ihre Interessenvertretung für die kommenden Jahre zu bestimmen.
Der Bewohnerschaftsrat spielt eine zentrale Rolle in der Senioreneinrichtung. Er vertritt die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber der Einrichtungsleitung und trägt dazu bei, dass deren Anliegen und Bedürfnisse Gehör finden. Bei dieser Wahl konnten insgesamt 12 Kandidaten gewählt werden, von denen 11 Bewohner/innen der Einrichtung sind. Der zwölfte Kandidat ist ein/e ehrenamtliche/r Helfer/in, der/die ebenfalls zur Wahl stand.
Jeder Bewohner/in konnte sieben Stimmen abgeben, da der Bewohnerschaftsrat aus sieben Mitgliedern besteht. Diese Anzahl wurde entsprechend der Größe der Einrichtung festgelegt. Die Wahl stieß auf großes Interesse, und es herrschte reger Andrang an der Wahlurne, als die Bewohner/innen ihre Stimmen abgaben.